Hallo Zusammen!
Wir wurden von unserem Steuerberater angesprochen, dass Dolibarr aus seiner Sicht nicht den Grundsätzen der Ordnungsgemäßen Buchführung entspricht.
Dies führte er hauptsächlich darauf zurück, dass es möglich ist, Rechnungen nachträglich wieder zu öffnen und unter der gleichen Rechnungsnummer wieder zu speichern - Datensätze nach Abschluss also zu verändern. Konkretes Beispiel: Rechnung wird mit Betrag X an Kunde versendet, Kunde bezahlt vollen Betrag, Rechnung wird auf Betrag Y reduziert und die Differenz kann ohne Rechnung verbucht werden.
Da wir an dieser Stelle leider darauf angewiesen sind, die rechtlichen Grundlagen einzuhalten, wäre meine Frage ob hier jemand bereits etwas dazu weiß bzw. Erfahrung damit gemacht hat. Wir nutzen Dolibarr bereits seit längerer Zeit und würden ungern wechseln.
Vielen Dank für eine Rückmeldung! :-)